CELEBRITY CRUISES BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH, SCHWEIZ
BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Alle Preise sind (ggf.) in GBP/EURO angegeben, gelten pro Person und basieren auf einer von zwei Personen genutzten Kabine. Bei Einzelbelegung wird ein Zuschlag berechnet.
Die angegebenen Preise gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit und können sich ändern. Sofern keine gegenteiligen Angaben gemacht sind, erhalten alle Gäste, die eine qualifizierte Kabine teilen, folgende Extras für „qualifizierte Kabinenbuchungen“:
Tarif ohne Extras (Kreuzfahrttarif): Der Tarif ohne Extras (No Perk Rate) gilt für ausgewählte* Kabinenbuchungen zum Kreuzfahrttarif und beinhaltet keine zusätzlichen Leistungen wie insbesondere: Getränkepakete, WLAN-Pakete oder Trinkgeld. Alle zusätzlichen Leistungen können separat entweder vor der Kreuzfahrt oder an Bord erworben werden.
*Tarife ohne Extras (No Perk Rates) gibt es nur für die folgenden qualifizierten Kabinen: Innenkabinen, Kabinen mit Meerblick, Balkonkabinen und Concierge-Kabinen. Der Tarif ohne Extras (No Perk Rate) gilt nicht für AquaClass- und The Retreat-Kabinen sowie Kreuzfahrtouren.
Tarif mit inbegriffenem Trinkgeld (Only Tips Included Rate) (nur DACH-Märkte): Der Tarif mit inbegriffenem Trinkgeld (Only Tips Included Rate) gilt nur für ausgewählte* Kabinenbuchungen und beinhaltet nur Trinkgeld, jedoch keine Getränke- oder WLAN-Pakete. Getränke- und WLAN-Pakete können separat entweder vor der Kreuzfahrt oder an Bord erworben werden.
*Der Tarif mit inbegriffenem Trinkgeld (Only Tips Included Rate) gilt nur für die folgenden qualifizierten Kabinen: Innenkabinen, Kabinen mit Meerblick, Balkonkabinen und Concierge-Kabinen. Der Tarif mit inbegriffenem Trinkgeld (Only Tips Included Rate) gilt nicht für AquaClass- und The Retreat-Kabinen sowie Kreuzfahrtouren.
All Included: All Included gilt für ausgewählte** Kabinenbuchungen und beinhaltet das Classic-Getränkepaket, das Basis-WLAN-Paket und Trinkgeld.
**All Included gilt für die folgenden qualifizierten Kabinen: Innenkabinen, Kabinen mit Meerblick, Balkonkabinen, Concierge-Kabinen und AquaClass-Kabinen. Kreuzfahrttouren sind nicht inbegriffen.
Retreat: Gilt nur für Kabinenbuchungen der Kategorie Retreat. Retreat-Buchungen beinhalten das Premium-Getränkepaket, das Premium-WLAN-Paket, Trinkgeld und ein Bordguthaben mit einen USD-Wert von:
USD 200 pro Person für Kreuzfahrten mit 1 - 5 Nächten
USD 300 pro Person für Kreuzfahrten mit 6 - 9 Nächten
USD 400 pro Person für Kreuzfahrten mit mindestens 10 Nächten.
Zusätzliche Bedingungen in Verbindung mit Bordguthaben, WLAN- und Getränkepaketen:
Es gelten unterschiedliche Preise für das/die ausgewählte(n) Paket(e) in Abhängigkeit von der Länge der Kreuzfahrt.
WLAN-Pakete:
Basis-WLAN: Mit dem Basis-WLAN können Sie im Internet surfen, E-Mails verschicken und Freunden und Familie SMS mit ausgewählten Messenger-Apps schicken. Es ist eine preisgünstige Option, um während des Urlaubs in Verbindung zu bleiben. Bedenken Sie aber, dass Sie keine großen Dateien mailen, Fotos oder Videos teilen, Streaming-Apps nutzen, nicht auf soziale Medien zugreifen oder Videoanrufe tätigen können.
Premium-WLAN: Mit Premium-WLAN steht Ihnen die gesamte Kreuzfahrt hindurch unser bestes Internet zur Verfügung. Sie können nach Herzenslust Text- oder Videobotschaften an Freunde und Familie senden, im Internet surfen, E-Mails mit größeren Dateianhängen senden und Posts in sozialen Medien veröffentlichen. Außerdem können Sie sich auf Ihren Lieblings-Streaming-Apps Videos, Filme und Serienmarathons ansehen oder Musik anhören. Gäste, die WLAN-Pakete gebucht haben, erhalten am ersten Tag der Kreuzfahrt in ihrer Kabine eine Anleitung für den Internetzugang. WLAN-Pakete sind nicht übertragbar und Gäste müssen die Richtlinien für die WLAN-Nutzung an Bord einhalten. Aufgrund der Art des WLANs an Bord des Schiffs können wir keine bestimmte WLAN-Leistung garantieren.
Bordguthaben:
Das Bordkonto der Gäste wird mit dem jeweiligen Bordguthaben aufgeladen. Das Bordguthaben verfällt, wenn es nicht bis 22:00 Uhr am letzten Abend der Kreuzfahrt aufgebraucht wird. Das Bordguthaben hat keinen Barwert, ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt oder im Bordkasino genutzt werden.
Getränkepakete:
Das Classic-Getränkepaket umfasst Softdrinks, Flaschenwasser, Fruchtsäfte, erstklassige Kaffee- und Teesorten sowie Bier, Spirituosen, Cocktails und offen ausgeschenkte Weine bis zu einem Wert von USD 9 pro Glas. Flaschenweine sind nicht enthalten.
Das Premium-Getränkepaket umfasst alle Getränke des Classic-Getränkepakets sowie zusätzlich Premium-Flaschenwasser, frisch gepresste sowie in Dosen oder Flaschen abgefüllte Fruchtsäfte, San Pellegrino, Red Bull, Vitaminwasser, Honest-Eistees und offen ausgeschenkte Weine bis zu einem Wert von USD 15 pro Glas. Flaschenweine sind nicht enthalten.
Weder das Classic-Getränkepaket noch das Premium-Getränkepaket umfasst Kabinenservice, Käufe in der Kabine, Artikel aus der Minibar oder Souvenirgläser.
Weitere Informationen zu den erhältlichen Getränken und die vollständige Liste der Einschränkungen finden Sie auf www.celebritycruises.com/gb/faqs/beverage-packages. Bitte genießen Sie maßvoll.
Das Mindestalter für den Kauf oder Konsum von alkoholischen Getränken auf Schiffen von Celebrity Cruises, die in Nordamerika und Kanada starten, liegt bei 21 Jahren zum Zeitpunkt der Abfahrt. Andernorts gilt das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren. Wenn ein Gast mit Anrecht auf ein Getränkepaket zum Zeitpunkt des Auslaufens das erforderliche Mindestalter nicht erreicht hat, erhält er stattdessen ein alkoholfreies Getränkepaket.
Das alkoholfreie Classic-Getränkepaket umfasst eine Getränkeauswahl von Coca-Cola, Fruchtsäfte, erstklassige Kaffee- und Teesorten sowie Flaschenwasser.
Das alkoholfreie Premium-Getränkepaket umfasst alle Getränke des alkoholfreien Classic-Getränkepakets und zusätzlich Premium-Flaschenwasser von Evian, Perrier & San Pellegrino, Kaffeespezialitäten und organische Teesorten, alkoholfreie gefrorene Getränke und Smoothies, Red Bull Energy Drink, Kokosnusswasser und eine Auswahl an Vitaminwasser.
Zum Zeitpunkt der Buchung müssen gültige Altersangaben zu den Passagieren gemacht werden, erst dann wird das entsprechende Getränkepaket vergeben. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift und wir behalten uns das Recht vor, ein Getränkepaket zurückzuziehen, wenn Gäste die erforderlichen gesetzlichen Kriterien nicht erfüllen.
Alleinreisende Erwachsene mit einer qualifizierten Buchung erhalten das doppelte Bordguthaben - jedoch keine zusätzlichen Leistungen in Verbindung mit WLAN- oder Getränkepaketen.
Die Tarife „All Included“ und „Tarif ohne Extras“ (No Perk Rate) sind mit Shareholder-Vorteilen, Future Cruise (On-Board) Bookings (Buchungen an Bord), dem Angebot eines Bordguthabens, dem Upgrade einer Kategorie im Rahmen unseres Treueprogramms (Loyalty One Category Upgrade), Sparangeboten für direkt aufeinander folgende Kreuzfahrten (Back-to-Back) und Gutscheinen für zukünftige Kreuzfahrten (Future Cruise Certificates) kombinierbar.
Gäste mit Buchungen, die vor dem 14. Juli 2022 vorgenommen wurden (und für die die letzte Zahlung noch nicht fällig ist), können unser Callcenter kontaktieren und ihre Buchung auf „All Included“ umbuchen. Daraufhin erhalten sie den aktuell geltenden Preis auf der Grundlage der von ihnen gewählten Kabinenkategorie. Es ist aber auch möglich, die Buchung zu stornieren und die gewünschte Kabinenkategorie neu zu buchen, um das „All Included“-Angebot zum aktuell geltenden Preis in Anspruch zu nehmen.
Die Angebote „Tarif ohne Extras“ (No Perk Rate), „All Included“ und Retreat gelten für Buchungen in GBP/EURO, die im Callcenter von Celebrity Cruises über (UK) 0844 493 6005, (Irland) 18000 932 625, über die Website www.celebritycruises.de, an Bord eines Kreuzfahrtschiffes von Celebrity Cruises oder über ein Reisebüro vorgenommen wurden.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Buchungsbedingungen, zu den Geschäftsbedingungen und Sonderaktionen oder zu Stornierungsgebühren sowie anderweitige Informationen finden Sie auf unserer Website www.celebritycruises.de, oder kontaktieren Sie Ihr Reisebüro. Celebrity Cruises behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu stornieren, Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen zu korrigieren, und Tarife, Gebühren und Zuschläge jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.
© 2022 Celebrity Cruises. Schiffsregister: Malta und Ecuador. RCL Cruises Ltd, geschäftlich tätig unter dem Namen Celebrity Cruises (Firmennummer 07366612) mit eingetragener Firmenadresse 7, The Heights, Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0XW, Vereinigtes Königreich.
1.Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der Celebrity
Cruises (vgl. auch Ziffer 15.1), als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und
Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den (Mit-)
Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen, §§ 651a-y
BGB in Verbindung mit Art.250-252 EGBGB in Deutschland, des Pauschalreisegesetzes PRG in Österreich
bzw. des Bundesgesetzes über Pauschalreisen in der Schweiz, bzw. die Umsetzungen der EU Richtlinie
2015/2302 in nationales Recht in dem EU Mitgliedsstaat, in dem die Reise angeboten wird. Vor Abschluss
eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie ab dem 01.07.2018 sowohl über Einzelheiten zu Ihrer
Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302
unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten
Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß
der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website, in Ihrem Reisebüro
und in den Buchungssystemen, in denen unsere Reisen buchbar sind, das dafür vorgeschriebene
Formblatt hinterlegt bzw. beifügt. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen der Beförderung
von Reisenden und ihrem Gepäck auf See des Beförderers/Reederei und für Flugleistungen die
Beförderungsbedingungen des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens bei regulären Linienflügen
mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Bedingungen stehen Ihnen im Reisebüro oder im
Internetauftritt von Celebrity Cruises zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass Reiseveranstalter im
Sinne der genannten Pauschalreisegesetze für alle im Katalog bzw. Internetauftritt angebotenen
Pauschalreisen von Celebrity Cruises Inc. die RCL Cruises Limited ist (im folgenden auch „Celebrity Cruises“
genannt), welche in England und Wales mit der Register Nummer 07366612 am Sitz in 3, The Heights,
Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0NY registriert ist, und von Celebrity Cruises Inc, Miami, Florida USA
hierfür autorisiert ist. Soweit diese Gesellschaft im Rahmen eines Brexit zum gegebenen Zeitpunkt als
Veranstalter mit Sitz in einem Nichtmitgliedsstaat der EU anzusehen sind, versichert dieser Veranstalter
die vollständige Erfüllung der gemäß Art 17ff der EU Richtlinie 2015/2302 auf sie entfallenden
Sicherungspflichten sowie der weiteren nationalen Verpflichtungen eines Reiseveranstalters gemäß der
Umsetzung der EU Richtlinie 2015/2302 des jeweiligen Landes (Kapitel IV und V der Richtlinie), in dem die
Reisen angeboten werden. RCL Cruises Ltd., 3 The Heights KT13 0NY Brooklands Weybridge, Surrey, UK ist Absatzmittlerin und
Marketingorganisation und als Zustellungsbevollmächtige für Deutschland, Österreich und die Schweiz
zuständig, handelnd für die Celebrity Cruises Inc. bzw. RCL Cruises Limited. Nach Maßgabe der Regelungen
in diesen Reisebedingungen können rechtliche Erklärungen der Celebrity Cruises bzw. der RCL Cruises Ltd
(UK) mittels der RCL Cruises Ltd, Surrey gegenüber dem Kunden und vom Kunden gegenüber der RCL
Cruises Ltd, Surrey mit Rechtswirkung gegenüber der Firma Celebrity Cruises Inc. Bzw. RCL Cruises Ltd
(UK) abgegeben werden.
Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit
1.2.Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
1.3. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages
anbietet.
1.4. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen der reiserechtlich verantwortliche Reiseveranstalter, die Celebrity Cruises Inc.,
Florida, USA bzw. die RCL Cruises Ltd (UK) bezeichnet (vgl. auch Ziffer 15.1).
1.5. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund der gesetzlichen
Regelungen zum Reisevertrag berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden
Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.6. Sofern Sie und die (Mit-)Reisenden nicht personenidentisch sind, haben Sie für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen
einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder
Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits in den entsprechenden Katalogen oder auf unserer
Internetseite – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen
konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Vertrags-
Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an
potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt uns
gegenüber abzugeben („invitatio ad offerendum“).
2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages für private
Zwecke verbindlich an und bestätigen dabei die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen
Informationen gemäß Ziffer 1.1.. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung (Routenskizzen
sind unverbindlich), die „Allgemeinen Informationen“ im Reiseprospekt bzw. im Internetauftritt und die
ergänzenden vorvertraglichen Informationen von Celebrity Cruises für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden vor der Buchung vorliegen. An dieses Angebot sind Sie sodann rechtlich gebunden; wir sind
unsererseits aufgefordert, dieses Angebot binnen angemessener Frist, spätestens jedoch sieben Tage
nach Zugang des Angebots anzunehmen oder abzulehnen. Der Reisevertrag kommt erst durch die
Annahme durch uns zustande. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden unmittelbar nach Vertragsschluss eine
Reisebestätigung/Rechnung (E-Mail), die die vertragliche Grundlage Ihres Reisevertrages darstellt.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch
uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich
aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der
Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abzuändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die
in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch
hierzu stehen.
2.5. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot
unsererseits vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt dann auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme
durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung, wie z.B. Anzahlung, Restzahlung oder durch den Antritt
der Reise erklären. Sie können die Annahme formfrei erklären.
2.6. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden
Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.6.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.6.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
2.6.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.6.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.6.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden
Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in
Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.6.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt
(Eingangsbestätigung).
2.6.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages.
2.6.8. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist,
keiner besonderen Form bedarf. Unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen dann eine
abschließende Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener schriftlicher Form übermitteln. Erfolgt
unsere Vertragsannahme sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines
entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare
Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Vertragsannahme ohne
Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum
Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, übermittelt. Die
Rechtswirksamkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
2.6.9. Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Telefonanrufe, E-Mails,
Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §
651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen, auf
denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt
worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2.7.0 Für Abfahrten ex Nordamerika/Karibik: Das Mindestalter für alleinreisende Kunden sowie für den
Genuss von Alkohol beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung
eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Für alle
anderen Abfahrten: Das Mindestalter für alleinreisende Kunden sowie für den Genuss von Alkohol
beträgt 18 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 17 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 18-
jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausnahme für Dubai-Reisen: Das
Mindestalter für den Genuss von Alkohol beträgt 21 Jahre.
Für alle Reisen gilt: Bitte beachten Sie die Anforderungen bei Gästen bis 17 Jahren, die nicht in
Begleitung der Eltern reisen, sondern mit anderen Familienmitgliedern bzw. Freunden (siehe
„Allgemeine Informationen“). Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei
Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die hintereinander drei Seetage
oder mehr beinhaltet, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei
Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen
nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.7.1 Kunden mit besonderen Bedürfnissen, sowie Mobilitätseingeschränkte müssen bei ihrer
Kreuzfahrtanmeldung Celebrity Cruises ihre Behinderung mitteilen, damit Celebrity Cruises
gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Ziffer 10).
2.7.2 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein
Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an uns zu übersenden und auch zum Check-In
mitzubringen. Die Beförderung setzt voraus, dass zum vertragsmäßigen Ende der Kreuzfahrt/Reise die
24. Schwangerschaftswoche noch nicht beendet ist.
3. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
3.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB in Deutschland/ des §6 Abs.2 Nr.4
PRG in Österreich/ nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen in der Schweiz abgesichert. Über die
entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder
auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein in
Deutschland oder dessen Entsprechungen in Österreich im EU Formblatt bzw.
Insolvenzversicherungsbestätigung in der Schweiz, oder entsprechend der nationalen Bestimmungen des
Landes, in dem die Reise angeboten wird) als Nachweis.
3.2. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, aber
nicht bevor Sie die in Ziffer 3.1 genannten Informationen einschließlich Nachweis (Sicherungsschein)
erhalten haben, zu entrichten. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort
fällig. Sie beträgt
bei 1 – 5 Nächte | 50,- p.P. EUR/CHF |
bei 6 – 9 Nächte | 125,- p.P. EUR/CHF |
bei 10 Nächte und mehr | 225,- p.P. EUR/CHF |
Massgeblich ist die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Einbeziehung von Anschlussaufenthalten/Hotels.
Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, so wie dies auf der Reisebestätigung ausgewiesen ist (Österreich 14 Tage vor Reiseantritt), bzw. wie dies den nationalen Gesetzen des Landes, in dem die Reise angeboten wird, entspricht. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diesen ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Falls eine Pauschalreise gebucht wird, die nicht in diesem Katalog enthalten ist, kann eine abweichende Anzahlung vereinbart werden, insbesondere wenn Sie bei Vertragsschluss bereits ein Flugticket (auch in elektronischer Form) oder eine Vorgangsnummer der Fluggesellschaft für das ticketlose Fliegen als Flugberechtigung erhalten haben. Hierüber werden Sie vor Vertragsschluss informiert.
Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
3.3 Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
4. Verzug, Rücktritt wegen Verzug
4.1. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung
von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
4.2. Leisten Sie die Anzahlung und/ oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und
in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten (siehe 8.2) zu belasten.
4.3. Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Bezahlung des vollständigen Reisepreises zur Verfügung
gestellt.
4.4. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl.
Ziff. 9) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer
Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem
Reisebeginn, zu leisten.
5. Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten des Kunden
6. Leistungen/Preise
6.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in
unserer jeweils maßgeblichen Reise-Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der
Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell
verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Wir weisen darauf hin, dass Reiseangebote der Erholung
dienen und es daher ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet ist, an Bord oder bei von Celebrity
Cruises angebotenen Landgängen gewerblich eigene Dienste, Produkte oder sonstige entgeltliche
Leistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben.
7. Leistungsänderungen (ohne Preisänderung)
7.1. 7.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern diese unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
verändern und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Celebrity Cruises behält sich solche
Leistungsänderungen ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB (bzw. den
Entsprechungen im PRG für Österreich oder dem Bundesgesetz über Pauschalreisen in der Schweiz)
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt
insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus
Sicherheits-oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
7.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung
von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist Celebrity Cruises
verpflichtet, Sie in all diesen Fällen auf einem dauerhaften Datenträger (etwa per Brief, Fax oder E-Mail) klar,
verständlich, in hervorgehobener Weise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und vor
Reisebeginn über eine solche Leistungsänderung gemäß § 651f Abs.2 BGB (§9 PRG für Österreich und
sinngemäß so in der Schweiz, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise
angeboten wird) zu unterrichten und in den Fällen des § 651 g Abs.1 Satz 3 BGB (§9 Abs.2 PRG in Österreich
und der schweizerischen Entsprechung bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem
die Reise angeboten wird) die Vertragsänderung anzubieten, oder wahlweise die Teilnahme an einer
Ersatzreise, verbunden mit einer Frist zur Erklärung durch den Kunden von bis zu 10 Tagen. Sie sind dann
berechtigt, innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist, das von uns mitgeteilte neue
Vertragsänderungsangebot
- • entweder anzunehmen
- • oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
- • oder Ihre Teilnahme an einer Ersatzreise zu bestätigen, soweit wir eine solche Reise angeboten haben
- Es steht Ihnen frei, auf unsere Änderungsmitteilung zu reagieren. Sollten Sie hierauf nicht oder nicht binnen der gesetzten Frist reagieren, gilt das mitgeteilte Vertragsänderungsangebot als angenommen.
7.4 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese keine erhebliche Änderung der Reiseleistung im Rechtssinne darstellen.
8. Rücktritt durch den Reisegast
8.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der deutschen
Zustellungsbevollmächtigten von Celebrity Cruises Inc., der RCL Cruises Ltd. 3 The Heights KT13 0NY Brooklands Weybridge, Surrey, UK
zu erklären oder alternativ gegenüber der Celebrity Cruises Inc, 1050 Caribbean Way, Miami, Florida, USA.
Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse zu Beweiszwecken auf einem dauerhaften Datenträger erklärt
werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
8.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den
Reisepreis, können aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der gesetzlich
zulässigen pauschalierten Entschädigung hat Celebrity Cruises gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der
Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert wie folgt berechnet:
- Bei Eigenanreise, Busanreise oder dem Flugprogramm „BestFly“, mit Ausnahme des „QuickFly“ Programms: Massgeblich ist jeweils die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Einbeziehung von Anschlussaufenthalten/Hotels.
- Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch:
bei 1 – 5 Nächte | 50,- p.P. EUR/CHF |
bei 6 – 9 Nächte | 125,- p.P. EUR/CHF |
bei 10 Nächte und mehr | 225,- p.P. EUR/CHF |
- ➢ zwischen dem 59. und 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 20% desReisepreises,
- ➢ zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 50 % des Reisepreises,
- ➢ zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 75 % des Reisepreises,
- ➢ ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90 % des Reisepreises
- ➢ bis zum 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 35 % des Reisepreises,
- ➢ Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 65% des Reisepreises,
- ➢ Rücktritt zwischen dem 14. und 08. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungsanspruch 80% des Reisepreises,
- ➢ Rücktritt ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90 % des Reisepreises.
Bei Anreisen mit dem Flugprogramm „QuickFly“, oder bei Kombination unterschiedlicher Flugprogramme: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
Bei dem Flugprogramm „QuickFly“ besteht zusätzlich die Möglichkeit, nur vom Flug zurückzutreten und die Kreuzfahrtbuchung bestehen zu lassen. In diesen Fällen gelten folgende separate Stornobedingungen nur für den Flug: Da es sich bei diesen Flügen um Sondertarife der Fluggesellschaften handelt, betragen die Rücktrittskosten 100 % des reinen Flugpreises. Es werden lediglich die seitens der Fluggesellschaft erstatteten Steuern zurückgezahlt.
Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Teil-Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich.
8.3. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 8.4. Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihnen geforderte Pauschale. Wir behalten uns jedoch vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen gemäß Ziffer 8.2. eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Celebrity Cruises nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Celebrity Cruises verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 8.5. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Celebrity Cruises wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB ( bzw. den entsprechenden Regelungen im PRG für Österreich oder im schweizerischen Bundesgesetz über Urlaubsreisen, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
9. Umbuchungen, Vertragsübertragungen, Namensänderungen
Ein Anspruch Ihrerseits nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, insbesondere auch der Teilstornierung
von Zusatzleistungen, Beförderungsleistungen bei der Anreise (Umbuchung), besteht nicht. Wird auf Ihren
Wunsch hin aus Kulanzgründen dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so ist diese nur einmalig möglich.
Für den Fall eines Rücktritts von der umgebuchten Reise fallen Stornogebühren nach Maßgabe der Ziffer 8
an. Wir erheben jedoch bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden.
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das einmalige
Umbuchungsentgelt:
9.1. Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen können abhängig von Verfügbarkeiten bis 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten ( z.B. bei der Fluggesellschaft) wird zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR/CHF je Kabine berechnet. Die genauen Kosten für die
beabsichtigte Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
9.2. Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen können bis 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv
entstehenden Mehrkosten ( je nach gewählter Reise) wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 60 EUR/CHF je Kabine berechnet
Umbuchungen ab 60 Tage vor Reiseantritt sind, unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem
Rücktritt von der Reise möglich.
9.3. Vertragsübertragung an Dritte / Ersatzperson: Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B.
§651 e BGB für Deutschland, bzw. den nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die
Reise angeboten wird) berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Für die Änderung von
Reiseteilnehmern (Personenersetzung) wird ein Bearbeitungsentgelt von €/CHF 60,- pro Person und
Vorgang berechnet. Entsprechend zusätzlich anfallende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung von
Flugtickets, haben Sie und der Ersatzreisende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
gesamtschuldnerisch zu tragen. Sie werden vor der Ausführung der Änderung über die anfallenden
Kosten und Gebühren informiert.
Die für diese Personenersetzung notwendige rechtsverbindliche Erklärung können Sie uns auf einem
dauerhaften Datenträger, der uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung
binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, zustellen und darin verlangen, dass ein Dritter in Ihre
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen
Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die
vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.4. Bei Änderungen des Namens wird Celebrity Cruises Ihnen nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten
berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug z.B für Ticketneuaustellung, Hotel). Für den
administrativen Mehraufwand bei uns entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von € 60,– je Reisenden. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder
Zunamens. Eine Änderung des Namens ist längstens bis zum Reisebeginn möglich. Eine Änderung des
Namens ist bereits vor Reisebeginn nicht mehr möglich, sofern Celebrity Cruises die Namen der Passagiere
dieser Reise in Befolgung der gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen der
entsprechenden Reiseländer bereits an die zuständigen Behörden, insbesondere an die Hafen- und
Einwanderungsbehörden der im Laufe der geplanten Reise besuchten Länder gemeldet hat.
10. Reisende mit besonderen Bedürfnissen, eingeschränkter Mobilität, Reisefähigkeit und sonstige Beförderungsausschlüsse
10.1. Celebrity Cruises informiert im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen über
Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und die Einreise in die jeweiligen Länder bzw. für die einzelnen
Zielhäfen gelten. Darüber hinaus ist Celebrity Cruises weder berechtigt, noch verpflichtet, Ratschläge,
Empfehlungen oder Hinweise zu gesundheitlichen Voraussetzungen, Risiken, Folgen oder
Prophylaxemaßnahmen zur Reiseteilnahme zu geben.
10.2. Es obliegt demnach ausschließlich dem Reisenden selbst, durch Einholung entsprechender
Informationen, Inanspruchnahme geeigneter reisemedizinischer Beratung und durch ärztliche
Untersuchung sicherzustellen, dass eine Teilnahme an der konkret gebuchten Reise unter Berücksichtigung
der persönlichen Disposition und Verfassung des Reisenden für ihn ohne gesundheitliche Gefahren oder
Beeinträchtigungen oder die Gefahr des Auftretens oder Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere
eines bereits bestehenden Dauerleidens, möglich ist. Der Reisende sichert mit seiner Buchung die Erfüllung
dieser Obliegenheiten zu. Wir sind jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Reisenden die Vorlage
eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches dem Reisenden die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und
die konkreten Zielländer bestätigt.
10.3. Es obliegt dem Reisenden, sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit notwendiger Medikamente durch
Mitführung ausreichender Vorräte (auch unter Berücksichtigung etwaiger Reiseverzögerungen) durch
eigene Mitnahme und/ oder Verfügbarkeit in den jeweiligen Zielländern gegeben ist. Zu den vertraglichen
Verpflichtungen von Celebrity Cruises gehört weder die Überprüfung der Verfügbarkeit von Medikamenten
in den Zielländern noch die Information des Kunden hierüber, noch eine entsprechende Bevorratung an Bord
und zwar auch dann nicht, wenn nach der Leistungsausschreibung ein Schiffsarzt und/oder eine
entsprechende Bordapotheke vorhanden sind.
10.4. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität gilt: Es obliegt
Reisenden mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschließlich Reisende, die einen Rollstuhl
benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, Celebrity Cruises vor der Buchung
die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell
benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für
Hilfeleistungen entsprechend der EU VO 1177/209. Die Reisenden müssen des weiteren von einer Person
begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Entsprechende Hilfeleistungen seitens
Celebrity Cruises, ihren Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Leistungsträgern oder Beauftragten, gehören nicht
zum Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich
aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Flugreisen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter
Mobilität sowie aus der EU VO 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) ergibt.
Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgröße
(max.L:1270mm B:720mm H:1270mm) ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig
und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an
Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. Eine generelle Eignung der Schiffe
und aller ihrer Einrichtungen zur Benutzung und Begehung durch behinderte Reisende und Reisende mit
eingeschränkter Mobilität ist vertraglich nicht geschuldet. Celebrity Cruises behält sich – unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften der EU VO 1177/2010 - das Recht vor, einem Reisenden mit
Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, der seinen in diesen Reisebedingungen festgelegten
Obliegenheiten schuldhaft und ohne dass hierfür die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen
Informations- oder Obhutspflicht von Celebrity Cruises ursächlich geworden ist, nicht nachgekommen ist,
die Buchung abzulehnen, die Einschiffung zu untersagen oder den Reisevertrag zu kündigen, soweit eine
Teilnahme objektiv eine Gefährdung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des Reisenden selbst, von
Mitreisenden, Schiffsbesatzung und Mitarbeitern oder für die sichere Durchführung der Reise selbst
erwarten lässt. Dem abgelehnten Passagier steht es frei unter Beibringung aller für diese Entscheidung
maßgeblich erscheinenden Unterlagen eine erneute Überprüfung durch den Mobilitätsbeauftragten der
Reederei vornehmen zu lassen.
10.5. Reisende sind verpflichtet, bei jedweden auftretenden Erkrankungen, insbesondere bei Magen-Darmerkrankungen
sofort den Schiffsarzt zu konsultieren und diesem gegenüber vollständige und
wahrheitsgemäße Angaben über sämtliche Umstände der Erkrankung zu machen. Sie sind verpflichtet,
entsprechende Anweisungen von Schiffsärzten oder Gesundheitsbehörden, insbesondere auch zu
Quarantäne- und Hygienemaßnahmen, zu befolgen.
10.6. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, diese bei Reisebeginn
nach Ankunft an Bord dem Schiffspersonal anzuzeigen. Celebrity Cruises wird sich im Rahmen des Möglichen
bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen bei der Buchung so
detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Die Erbringung entsprechender Diät-
Verpflegungsleistungen ist jedoch nur dann Bestandteil der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von
Celebrity Cruises, wenn diesbezüglich eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt ist oder eine ausdrückliche
Vereinbarung getroffen wurde.
10.7. Das Vorhandensein eines Schiffsarztes ist nur dann geschuldet, wenn dies in der Reiseausschreibung
ausdrücklich vorgesehen ist. Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von
Celebrity Cruises. Der Schiffsarzt führt seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durch und
unterliegt keinerlei Weisungen seitens Celebrity Cruises oder der Schiffsbesatzung. Der Reisepreis umfasst
keinerlei Leistungen des Schiffsarztes; diese sind ausschließlich vom Reisenden selbst diesem gegenüber zu
vergüten. Celebrity Cruises schuldet keine Informationen über die Möglichkeiten der Behandlung auf
Krankenschein bzw. Kosten gesetzlicher Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen durch
gesetzliche oder private Krankenkassen. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von
Celebrity Cruises. Celebrity Cruises haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes,
für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlungen oder
Hilfeleistungen oder für Behandlungsfehler.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Celebrity Cruises kann den Pauschalreisevertrag – auch bereits vor Reiseantritt (vgl. Ziffer 12.1.) – ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stören oder
wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Ihr körperlicher oder geistiger Zustand eine Reise bzw.
Weiterreise unmöglich macht, Sie also reiseunfähig sind, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Reisende
oder für die Sicherheit des Schiffes darstellen. Celebrity Cruises ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn
Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringen oder
dieses versuchen. Weitere Kündigungsgründe für Celebrity Cruises sind das Konsumieren oder an Bord
bringen von Drogen sowie das Begehen von Straftaten.
Celebrity Cruises kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn Sie unter
falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf
entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.
Kündigt Celebrity Cruises den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt nach Reiseantritt, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt haben, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge. Etwaige zusätzliche Kosten für die Rückreise haben Sie zu tragen.
An Bord gilt eine Bordordnung („Guest Vacation policy“), die von Ihnen uneingeschränkt zu beachten und
einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen
der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die
Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt,
Sie bei entsprechenden Verstößen entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der
Reise auftretende Fälle gem. Ziffer 10.4.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
12.1.unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt,
zurückerstatten.
12.3. Aufgrund der langen Buchungs-Vorlaufzeit ( Katalog-Erscheinen) behält sich Celebrity Cruises ausdrücklich
vor, die Reise vor Reiseantritt abzusagen, sofern aus sicherheitspolitischen, organisatorischen, oder
betriebswirtschaftlichen Erwägungen (wie z.B. Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze) eine
Umpositionierung des für die Reise und die Route geplanten Schiffes unvermeidbar wird. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, auch insoweit eventuell geänderte Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Die vertragliche Haftung von Celebrity Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder
nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Celebrity Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser
Haftungsbeschränkung unberührt. Für alle gegen Celebrity Cruises gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für
Sachschäden ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund
internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
13.2. Kommt Celebrity Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den
hierfür jeweils anwendbaren besonderen internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften. (Seebeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener
Übereinkommens von 1974 und des Protokolls hierzu von 2002 sowie dem IMO Vorbehalt und den IMORichtlinien
zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch
die Richtlinie 392/2009 für Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden. Die genauen
Haftungsgrenzen finden Sie hier:
https://europa.eu/%20legislation_summaries/transport/waterborne_transport/%20tr0017_de). Die
Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die unter Punkt 13.1. genannten
Regelungen zu einer geringeren Haftungsinanspruchnahme von Celebrity Cruises führen. In diesem
Zusammenhang weist Celebrity Cruises auf die folgenden Punkte in Zusammenhang mit den
Haftungsbestimmungen bei Seebeförderung hin:
13.3. Celebrity Cruises leistet – unabhängig vom Bestehen eines Schadenersatzanspruches - bei Tod und
Körperverletzung infolge eines Schifffahrtereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des
Schadensberechtigten eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreichende und
im angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehende Vorschusszahlung. Im Todesfall beträgt die
Zahlung mindestens 21.000€. Die Vorschusszahlung stellt ausdrücklich keine Haftungsanerkennung dar.
Diese kann mit eventuell zu zahlenden Schadensersatzzahlungen verrechnet werden. Sie ist an Celebrity
Cruises zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorschusszahlung nicht gemäß Art 6 Absatz 2 der
Verordnung(EG) 392/2009 schadensersatzberechtigt war.
13.4. Die Haftung von Celebrity Cruises für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen
und anderer medizinischer Spezialausrüstung, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit
eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder
Mitreisender den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei
nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung Celebrity Cruises zur Kenntnis bringt.
Einer schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn beide Parteien den Schaden bereits gemeinsam
innerhalb der Frist festgestellt haben.
13.5. Celebrity Cruises haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung oder
Wertsachen (z.B. Geld, wichtige Dokumente, Edelsteine, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Zahnersatz,
Foto- und Filmkameras, Smartphones , Notebooks und Tablet-PC’s inklusive Zubehör etc.) durch Diebstahl,
sonstiges Abhandenkommen oder sonstige extreme Einwirkungen, die nicht auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von Celebrity Cruises zurückzuführen sind, es sei denn, sie wurden bei der
Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt, z.B. im Rezeptionssafe deponiert.
13.6. Celebrity Cruises haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), sämtliche Fremdleistungen sind als solche eindeutig und
erkennbar gekennzeichnet und somit nicht Bestandteil der von Celebrity Cruises zu erbringenden
Reiseleistung im Rahmen des Reisevertrages.
13.7. Celebrity Cruises hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das
ausschließlich von sorgfältig ausgesuchten, ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen)
angeboten wird. Celebrity Cruises übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge, welche nicht von
Celebrity Cruises organisiert, überwacht oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von
örtlichen Veranstaltern, die unabhängig von Celebrity Cruises arbeiten, zur Verfügung gestellt. Veranstalter
von Landausflügen planen diese in Abstimmung auf die Liegezeiten des Schiffes. Die Vermittlungstätigkeit
solcher Fremdleistungen führt Celebrity Cruises als reinen Servicedienst für den Kunden durch.
13.8. Eine Flugbeförderung, die als Teil einer Pauschalreise geschuldet wird, unterliegt den
Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens von 1999, in der durch die Verordnung(EG)
Nr.779/2002 geänderten Fassung.
13.9. Celebrity Cruises empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung.
13.10. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die
Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.11. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber
dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder
Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
- • internationaler Übereinkünfte (z.B. Montrealer Übereinkommen) oder
- • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
- • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
- • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
- • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
- • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
- • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
14. Verjährung
14.1. Alle reisevertraglichen Ansprüche des Kunden gem. § 651i Abs 3 BGB, bzw. den nationalen Umsetzungen
der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, verjähren in zwei Jahren. Die seerechtlichen
Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach zwei Jahren.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren, sofern sie nicht auch nach den
Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen.
14.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte (§ 651j BGB). Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.3. Schweben zwischen dem Kunden und Celebrity Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Celebrity Cruises
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
15. Reiseveranstalter und Verbraucherstreitbeilegung
15.1. Reiseveranstalter der beworbenen Schiffe ist RCL Cruises Limited im Namen von Celebrity Cruises Inc.. Die
Zweigniederlassung RCL Cruises Ltd. Surrey ist Absatzmittlerin und Marketingorganisation und als
Zustellungsbevollmächtige für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig, handelnd für die
Celebrity Cruises Inc. bzw. RCL Cruises Limited. Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Angaben bei Ihrer
Buchung und den Reiseunterlagen, in denen der Reiseveranstalter ausdrücklich genannt ist.
15.2. Die in 15.1. genannten Reiseveranstalter nehmen nicht am außergerichtlichen Verfahren zur
Streitbeilegung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige
Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.
V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel.: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, EMail:
mail@verbraucher-schlichter.de. Weiterhin wird für alle Reiseverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-plattform
https://ec.europa.eu/info/index_en hingewiesen.
15.3. Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an unseren
Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:
3 The Heights
KT13 0NY Brooklands
Weybridge, Surrey, UK
Tel.: +49 (69) 920071 - 0
Fax: +49 (69) 92 00 71 – 92
E-Mail: infode@rccl.com
16. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
16.1. Sie werden vorvertraglich durch die Hinweise im Reisekatalog, in der Reiseausschreibung, oder im Internetauftritt, den Online-Reiseausschreibungen und in den „Allgemeinen Informationen“ im Reisekatalog oder online über die Einreisebestimmungen informiert. Sie haben daher die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigen deutsche Staatsbürger jedoch nur einen Personalausweis, der noch mindestens 3 Monate gültig ist oder einen maschinenlesbaren Reisepass, der auch noch mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig ist. Es wird jedoch empfohlen, den maschinenlesbaren Reisepass für alle Reisen mitzuführen. Alle Kinder benötigen auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Kinderreisepass, ansonsten einen maschinenlesbaren Reisepass (ePass) wie für Erwachsene, der noch mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig ist. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend. Celebrity Cruises bietet die Reisen in diesem Reisekatalog bzw. der entsprechenden Internetseite in diesen Ländern an: Deutschland, Österreich, Schweiz. Celebrity Cruises wird daher seine deutschen, österreichischen und schweizerischen Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. der Reise vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen solcher Bestimmungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch durch das vermittelnde Reisebüro veranlasst werden aufgrund deren eigener gesetzlicher Verpflichtung hierzu (§651v Abs.1 Satz 1 BGB, bzw. entsprechend der nationalen Umsetzung der EU Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) und sollte von diesem dokumentiert werden. Weitere Informationen stellt Celebrity Cruises über seine Website und in den Buchungssystemen durch Zugriff auf geeignete Datenbanken zur Verfügung.
16.2. Sie als Kunde sind verantwortlich für das Nutzen der für sie hinterlegten, geeigneten Informationen bis
zur Abreise, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen
Bußgeldern wegen eines Beförderungsausschlusses, gehen zu ihren Lasten. Dies gilt ausdrücklich nicht,
wenn Celebrity Cruises bzw. der Reisevermittler Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
16.3. Celebrity Cruises haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auchg dann nicht, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass Celebrity Cruises bei dieser Besorgung eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
17. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur
Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder
Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
18. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen
werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber
informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir
Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist direkt über
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.
19. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder
personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen
Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, insbesondere in
Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet,
gespeichert und genutzt, soweit dieses zur Vertragsdurchführung, zur Abwicklung der Reise, zur
Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Darüber hinaus werden
die Daten, nur sofern Sie dem zugestimmt haben, zu Zwecken der Marktforschung sowie zur Zusendung
aktueller Informationen und Angebote verwendet. Celebrity Cruises wickelt Ihren Buchungsauftrag unter
Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. Sie
haben das Recht, dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder die gegebene
Zustimmung zu vorgenannten Nutzungszwecken jederzeit zu widerrufen. Hierzu wenden Sie sich bitte per
Post an RCL Cruises Ltd., Datenschutzbeauftragter, 3 The Heights KT13 0NY Brooklands Weybridge, Surrey, UK, oder nutzen Sie
unsere Formulare auf der Webseite www.celebritycruises.de/privacy-policy.php.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns.
Dies ist Surrey, soweit nicht verbraucherschutzrechtliche und internationale Übereinkommen etwas
abweichendes regeln.
20.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz von uns, Surrey,
soweit dies nach den nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Reise angeboten wird, zulässig ist.
20.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den
Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen
Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen
Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile
der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung
ersetzt.
Celebrity Cruises, X, Celebrity Apex, Celebrity Constellation, Celebrity Eclipse, Celebrity Edge, Celebrity Equinox,
Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Reflection, Celebrity Silhouette, Celebrity Solstice, Celebrity
Summit, Celebrity Xpedition, Celebrity Xperience, Celebrity Xploration, Celebrity Solstice Klasse, Celebrity
Millennium Klasse, Elemis, AquaSpa, AquaClass, Celebrity Life, Celebrity iLounge, Celebrity Select Dining, Qsine,
Uniquely Unordinary, Ocean Liners, Michael’s Club, The Hot Glass Show, Leading Ladies, SeaPass, Celebrity
Escapes und Solsticize sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc. ®
Reiseveranstalter ist: ( entsprechend dem vorvertraglichen Hinweis bei Buchung sowie aus Ihren Reiseunterlagen
ersichtlich)
RCL Cruises Ltd (UK)
3, The Heights
Brooklands, Weybridge
Surrey, KT13 0NY
UK
Register No. 07366612
Als Vertreter der:
Celebrity Cruises Inc.
1050, Caribbean Way
Miami , FL, USA
Beide vertreten durch die Zustellbevollmächtigte:
RCL CRUISES LTD
3 The Heights
KT13 0NY Brooklands
Weybridge, Surrey, UK
VAT ID: DE275586758
Stand: Oktober 2019